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Freitag, 03. September 2010

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Im Internet gelten auch Gesetze

Wer privat oder geschäftlich im Internet auftritt, sollte sich mit grundsätzlichen, rechtlichen Fragen auskennen. Ein Einsteiger-Guide.

1. Impressum

Kaum ein Internetauftritt kommt heute noch ohne das gesetzlich vorgeschriebene Impressum aus.    

Benötige ich für meine Page ein Impressum?

Von der Impressumspflicht betroffen, sind alle Informations- und Kommunikationsdienste, die nicht ausschließlich dem Telekommunikations- oder Rundfunkbereich zuzuordnen sind. Davon betroffen sind beispielsweise Online-Shops, Auktionshäuser, Webblogs, aber auch private Websites.

Wo platziere ich meine Angaben?

Das Impressum muss auf der Page immer präsent und leicht zu erreichen sein. Als Faustregel gilt: Maximal zwei Mausklicks (z. B. „Kontakte“, „Impressum“).

Was muss das Impressum genau enthalten?

In jedem Impressum müssen Name und Anschrift, Rechtspersönlichkeit und E-Mail-Adresse angegeben werden. Dazu kommen branchenspezifische Angaben. Beispiele: Die Umsatzsteueridentifikationsnummer oder als Ausführender eines zulassungspflichtigen Berufes die Angaben von Berufsbezeichnung, Kammer und Stadt.

Welche Strafen kommen auf mich zu, wenn ich kein Impressum einrichte?

Wer kein Impressum einrichtet, muss im schlimmsten Fall mit einer Abmahnung rechnen.  Wird dann immer noch kein Impressum erstellt, werden Streitwerte von 3.000 Euro und mehr möglich.

2. Online-Shops

Wer Online-Shops wie E-Bay als gewerblichen Vertrieb nutzt (Stichwort: Power-Seller) muss auch hier ein vollständiges Impressum einrichten. Es genügt aber die Verlinkung auf die Daten über die Rubrik „Mich“.

Widerruf und Rückgabe durch Käufer

Auch bei E-Bay gilt für den gewerblichen Endverbraucherhandel ein Rückgaberecht von 1 Monat (nicht 4 Wochen). Ein Vertrag über E-Bay kommt mit Höchstgebot des Käufers und Ablauf der Aktion zustande, nicht erst mit der Bestätigungsmail. Ein Widerruf ist durch Rücksendung der Ware, genauso aber durch eine sogenannte Widerrufserklärung möglich. Diese muss den aktuellen Vorgaben des Bundesjustizministeriums von 2008 entsprechen.

Preisangaben

Online-Preise müssen die Mehrwertsteuer bereits beinhalten. Auf alle zusätzlichen Kosten (z. B. Versand) muss der Verkäufer explizit und neben jedem Einzelpreis hinweisen. Sternchen sind erlaubt, weiterführende Links gelten als verwirrend und sind damit ungültig.

Notwendige Angaben

Netzbetriebene, neue Haushaltsgeräte müssen nach dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (ENVKV) gekennzeichnet werden. Eine Missachtung dieser Kennzeichnungspflicht kommt einem Wettbewerbsverstoß gleich.

3. Blogs

Corporate Blogs als Kommunikationsinstrument von Unternehmen sind immer mehr im Kommen. Rechtswidrige Äußerung müssen grundsätzlich aus dem Text entfernt werden. Außerdem sollten die Betreiber aufpassen, sich nicht zu abfällig über die Produkte anderer Unternehmen zu äußern. Führen diese nämlich auf der eigenen Website zu diskreditierenden Forumseinträgen in größerer Häufung,  können sich daraus ebenfalls rechtliche Probleme ergeben.

4. Datenerhebung

Wer Kundendaten über seine Website erhebt, muss die User immer explizit darauf hinweisen, dass ihre Angaben gespeichert werden. Versteckte Hinweise über AGBs sind ungültig: Ein gesondertes Feld zur Bestätigung (Opt-In) oder sogar eine Doppelbestätigung (Confirmed Opt-In) werden empfohlen. Der Nutzer muss jederzeit Auskunft über Art und Zweck der Datenspeicherung erhalten und diese auf Wunsch jederzeit widerrufen können.

5. Fragen des Urheberrechts

Wie steht es um das Urheberrecht im Netz? Einfach gestaltete HTML-Seiten sind im Normalfall nicht geschützt, dafür muss zunächst eine gewisse „Schöpfungshöhe“ erreicht sein. Ist die Original-Seite also besonders individuell gestaltet oder durch Meta-Tags für Suchmaschinen optimiert, kann das Urheberrecht bei Kopierversuchen greifen. Rechte für Bilder, Texte und sonstige Werke sollte man sich frühzeitig rechtlich einholen.